Neue Möglichkeiten für Seglerjugend: Fördermittel flexibler nutzen
Du möchtest die Fördermittel für die Seglerjugend optimal einsetzen und von den neuen Richtlinien profitieren? Erfahre hier, wie sich die Jugendfördermöglichkeiten verbessert haben und welche Chancen sich dadurch ergeben.

Erweiterte Fördermöglichkeiten für die Seglerjugend
DSV-Vereine haben nun die Möglichkeit, Jugendfördermittel einfacher zu erhalten. Die Richtlinien wurden drastisch verkürzt, um den Zugang für Vereine zu erleichtern. Jonathan Koch, der Jugendobmann des DSV, betont die Absicht, die Hürden für die Beantragung so niedrig wie möglich zu halten und den Vereinen entgegenzukommen.
Neue Schwerpunkte bei den Fördermitteln
Bisher lag der Fokus der Jugendfördermittel hauptsächlich auf Trainingsmaßnahmen. Nun können auch Projekte zur Verbesserung der Trainingsstruktur und -qualität im Regattasegeln gefördert werden. Diese Öffnung ermöglicht es, auch die Ausbildung von Wettfahrtoffiziellen zu unterstützen und dem Nachwuchsmangel in diesem Bereich entgegenzuwirken.
Erweiterung der Fördermöglichkeiten
Durch die Anpassung der Jugendordnung wurden die Fördermöglichkeiten auf den Juniorenbereich ausgedehnt. Somit können nun Seglerinnen und Segler bis zum 27. Lebensjahr Jugendfördermittel in Anspruch nehmen. Zudem wurden inklusive Maßnahmen, die die Entwicklung von Nachwuchssegelnden im inklusiven und paralympischen Bereich fördern, sowie Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Segelsports und Förderung der Gleichberechtigung, in die Richtlinien aufgenommen.
Förderung der Geschlechtergerechtigkeit
Um eine geschlechtergerechte Betreuung in den Trainingsgruppen sicherzustellen, sind nun auch Förderungen für zusätzliche Trainer*innen/Betreuer*innen möglich, sofern das Team aus verschiedenen Geschlechtern besteht. Diese Maßnahme soll Frauen und Mädchen dazu ermutigen, Trainerinnen zu werden und dient auch der Prävention sexualisierter Gewalt.
Antragsverfahren und Förderhöhe
Die Antragsfristen für Jugendfördermittel liegen jeweils im Förderjahr und sind auf den 31.01., 31.05. und 31.09. festgelegt. Die Fördermittel können bis zu 5.000 Euro und maximal 75 Prozent der Gesamtkosten pro Maßnahme betragen. Für Regattabetreuung, Ausbildungs- und Breitensportmaßnahmen sind bis zu 300 Euro pro Teilnehmenden möglich. Wichtig ist, dass die Fördermittel vor Beginn einer Maßnahme beantragt werden müssen.
Unterstützung bei der Antragstellung
Bei Unsicherheiten bezüglich der Förderfähigkeit einer Idee können sich Vereinsvertreterinnen und -vertreter an den Jugendsegelausschuss wenden. Die DSV-Abteilungsleiterin Jugend, Hanna Hell, ermutigt dazu, gemeinsam die Möglichkeiten zu erörtern und unterstützt bei der Antragstellung.
Weitere Informationen und Links
Die Förderrichtlinien für Talent- und Nachwuchsförderung im Segelsport der Seglerjugend sind auf der Website des DSV verfügbar unter: https://www.dsv.org/jugend/jugendfoerdermittel/ 🌟 Welche neuen Möglichkeiten könnten sich für deinen Segelverein durch die erweiterten Fördermöglichkeiten ergeben? 🌊 Liebe Segelfreundinnen und Segelfreunde, die neuen Richtlinien bieten spannende Chancen, um die Jugendfördermittel effektiver zu nutzen und die Seglerjugend bestmöglich zu unterstützen. Welche Ideen hast du, um von diesen erweiterten Fördermöglichkeiten zu profitieren? Teile deine Gedanken und Visionen mit uns! 💬🌟🌊